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Krankmeldung
Umgang mit Krankheitssysmptomen
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch morgens vor dem Unterricht. Sollte Ihr Kind aufgrund einer Allergie vermehrt husten und niesen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Falls bei Ihrem Kind, bei Ihnen oder bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Person eine Coronainfektion auftritt, müssen Sie dies umgehend der Schule melden. Wir informieren dann das Gesundheitsamt, von wo aus alle weiteren Abläufe koordiniert werden.
- „Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen (S.6/7 Vorgabe MSB). Die Schulleitung nimmt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf, das über das weitere Vorgehen entscheidet. Halten Sie in diesen Fällen Rücksprache mit Ihrem Arzt oder dem Stadtdienst Gesundheit, was zu tun ist.
- Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19- Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens, sollen Kinder, die über keine weiteren Symptome als Schnupfen verfügen, erst einmal 24 Stunden zu Hause bleiben und beobachtet werden. Wenn dann keine weiteren Symptome auftreten, darf das Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend und liegt nicht im Ermessen der Eltern. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schulpflicht.
- „Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.“ (Vorgabe MSB) In diesen Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
- Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.“ (Vorgabe MSB)
Die vom Präsenzunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Die Teilnahme ist verpflichtend, ebenso die Vorbereitung auf diesen Unterricht, eine aktive Beteiligung und die Anfertigung von Aufgaben und Hausaufgaben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zur Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht.
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Wir möchten die Nutzung allen am Schulleben unserer Schule Beteiligten ausdrücklich empfehlen!
Weitere Informationen
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung.
Stadt Solingen
Aktuelle Informationen zu den Hygienemaßnahmen finden Sie auf der Seite der Stadt Solingen.