Schulmitwirkung

Eltern und Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in unserer Schule in vielen Bereichen eng zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung für die Kinder.

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung unserer Schule mitzuwirken, hat für uns einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG). Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind uns wichtig!

Deshalb informieren wir die Eltern regelmäßig über die Entwicklungen in der Schule, binden sie in relevante Entscheidungen ein und fördern ihre aktive Mitwirkung im schulischen Alltag. Das persönliche Gespräch, Elternabende, Elternbriefe und die
Homepage sind hierbei wichtige Bindeglieder.
 
 

Klassenpflegschaft

Alle Eltern (Erziehungsberechtigten) einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn eines Schuljahres treffen sie sich und wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.

 
  • Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse

 

Vertreter/innen der Klassenpflegschaften im Schuljahr 2023/ 24

1a

1. Selina Knebel

2. Jennifer Trautmann

1b

1. Jasmin Topic-Engels

2. Simone Dresen

1c

1. Yvonne Klose

2. Jan Luchtenberg

2a

1. Tugbar Dograr

2. Syilvia Teichert

2b

1. Aileen Kusch

2. Nina Mangold

2c

1. Kristin Brandalise

2. Holger Lehmann

3a

1. Patrick Frank

2. Melanie auf der Horst

3b

 

1. Saadet Özen

2. Matthias Rieke

3c

 

1. Christoph Montag

2. Simone Lehmhaus

4a

 

1. Deniz Kirschbaum

2. Judith Holzapfel

4b

 

1. Peter Koshorst

2. Nicole Saniewski

4c

 

1. Christine Urciuoli

2. Anne Barth

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern. Mitglieder sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter/innen. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen beratend teil.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen aus den Reihen der Elternvertreter eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Die Schulpflegschaft wählt außerdem die Elternvertreter für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.

 
  • Vertretung der Eltern / Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
  • Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule

 

Schulpflegschaft 2022/ 23

 Peter Koshorst (Vorsitzender)
 Deniz Kirschbaum (Stellvertreterin)

 

Die Schulpflegschaft erreichen Sie über diese E-Mail Adresse: schulpflegschaft@gs-weyer.de

 

Gewählte Elternvertreter für Fachkonferenzen 2022/ 23

Englisch: Saadet Özen               
Sport:      Sabrina Andert

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- und Beschlussgremium, das sich aus sechs gewählten Lehrerinnen / Lehrern und sechs gewählten Elternvertretern zusammensetzt. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende und hat nur in Pattsituationen ein Stimmrecht.

 
  • Beratung und Entscheidung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
  • Unterbreitung von Vorschlägen und Stellen von Anträgen an Schulträger und Schulaufsicht

 

Zusammensetzung der Schulkonferenz 2022/ 23

Vorsitzende: Claudia Bialowons

Lehrer/innen:

Thomas Andresen

Eltern:

Peter Koshorst
Simone Steins Deniz Kirschbaum
Nina Klemens Patrick Frank
Eva Topoll Christoph Montag
Frank Große Entrup Sabrina Andert
Carina Conti-Dijkman Nina Vogel

 

Lehrerkonferenz

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule sowie das im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz führt die Schulleiterin.

 
  • Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts
  • Anträge stellen an die Schulkonferenz
  • Entscheidung über Angelegenheiten, die unmittelbar die Lehrer/innen und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen
  • Wahl der Vertreter/innen aus der Lehrerkonferenz für die Schulkonferenz
  • Wahl des Lehrerrates
  • Einrichtung von Teilkonferenzen, Fachkonferenzen

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Landes NRW oder sprechen Sie uns an.

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