Ordnung zum Umgang mit Handy und Smartwatches
Erstellt: 09/2025
Schulkonferenzbeschluss: 30.10.2025
Ansprechpartner/in: Thomas Andresen & Nina Klemens
1. Grundprinzipien
Ein sorgfältiger und bewusster Umgang mit digitalen Geräten (Handys, Smartwatches, Tablets) ist Teil der Medienbildung. Gleichzeitig benötigt die Schule einen geschützten Rahmen zum Lernen, Spielen und für das gemeinschaftliche Miteinander. Diese Regelung schafft Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Verwendung digitaler Geräte
2.1 Allgemeine Bestimmungen
- Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude, Pausenhof, Sportanlagen) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches untersagt.
- Geräte müssen während des gesamten Schulvormittags und während der Betreuungszeit im Camp ausgeschaltet sein und in der Schultasche verbleiben.
- Der Einsatz digitaler Medien zu schulischen Zwecken erfolgt ausschließlich über die von der Schule zur Verfügung gestellten Geräte (v.a. Tablets). Hierbei sind Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.
- Auch Erziehungsberechtigte verwenden ihre Handys außerhalb des Schulgeländes und verzichten auf Foto- und Videoaufnahmen rund um das Schulgebäude.
- Ausnahmen (siehe 2.2) sind im Einzelfall nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust der mitgebrachten Geräte.
2.2 Besondere Regelungen
- Medizinische Gründe: Für Schüler:innen, die aus gesundheitlichen Gründen ein digitales Gerät benötigen (z.B. Diabetes-App), kann eine Sondergenehmigung bei der Schulleitung beantragt werden.
- Lehrkräfte und Beschäftigte dürfen ihre Geräte für dienstliche und unterrichtliche Zwecke nutzen. Die private Nutzung ist ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen (z. B. Teamzimmer) zulässig.
3. Folgen bei Verstößen
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können erzieherische oder ordnungs-rechtliche Maßnahmen nach § 53 SchulG NRW nach sich ziehen. Ausschlaggebend sind stets die Umstände des Einzelfalls und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Orientierungsrahmen:
| Verstoß | Mögliche Konsequenz |
| Erstmaliger Verstoß | Hinweis oder Ermahnung durch die Lehrkraft |
| Wiederholter Verstoß | Vorübergehende Wegnahme des Gerätes bis zum Ende des jeweiligen Schultages oder der Stunde |
| Schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störung des Unterrichts) | Information der Eltern, Einbehaltung des Gerätes, ggf. Abholung durch die Erziehungsberechtigten und klärendes Gespräch |
| Nutzung in Klassenarbeiten/Prüfungen | Wertung als Täuschungsversuch |
| Weitergabe strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, jugendgefährdendes Material) | Benachrichtigung der Schulleitung, ggf. Einschaltung der zuständigen Behörden |
Eine Einsicht in persönliche Inhalte der Geräte erfolgt nicht.
4. Information und Transparenz
- Diese Ordnung wird zu Beginn jedes Schuljahres in allen Klassen thematisiert.
- Die Ordnung gilt vollumfänglich auch für den Offenen Ganztag.
- Sie ist auf der Homepage der Schule veröffentlicht und im Schulgebäude ausgehängt.
- Eltern erhalten die Ordnung in schriftlicher Form über Sdui.
- Die Umsetzung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Kindern angepasst. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Rückmeldungen und den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft.
Diese Regelung tritt am 03.11.2025 in Kraft.
